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Beschwerdeverfahren Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Informationen für menschenrechts- und umweltbezogene Beschwerden

Das Beschwerdeverfahren LkSG soll Ihnen die Möglichkeit geben, Bedenken und Fehlverhalten und/oder Verstöße gegen o.g. Vorschriften zu melden und insbesondere menschenrechts- oder umweltbezogene Beschwerden abzugeben. 

Wir dulden keine Sanktionen gegen Hinweisgeber, die nach bestem Wissen ihre Bedenken äußern. Allerdings darf das Beschwerdeverfahren LkSG nicht für die Verbreitung wissentlich falscher Anschuldigungen und Informationen genutzt werden.

Sie können Ihre Meldung auch anonym abgeben. Wir möchten Sie jedoch dazu ermutigen, Ihren Namen in der Meldung zu nennen. Die Hinweise werden durch das Testo Compliance-Team bearbeitet. Soweit Sie einen persönlichen Termin wünschen, teilen Sie uns dies bitte im Rahmen Ihrer Meldung mit.

Mitarbeiter, Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Compliance Verstößen die Möglichkeit, jederzeit schnell und einfach eine Beschwerde über folgende Meldekanäle abzugeben:

Die Kontaktdaten für die Abgabe von Hinweisen lauten:

Testo Industrial Services GmbH
c/o Testo SE & Co. KGaA
Compliance Team
Celsiusstr. 2
79822 Titisee-Neustadt
compliance(at)testo.de​​​​​​​

Die vorliegende Meldung wird an das Compliance-Team der Testo SE & Co. KGaA (Muttergesellschaft der Testo Industrial Services GmbH) zur weiteren Verarbeitung weitergegeben.

Kontaktdaten
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Haben Sie noch Fragen?

Dann schauen Sie in unsere nachfolgende FAQ. Alternativ wenden Sie sich direkt an die oben genannte Meldestelle.

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise.

Häufig gestellte Fragen

Unser Testo-LkSG-Beschwerdesystem ist für die Meldung von Verstößen gegen Gesetze oder den Testo Verhaltenskodex für Geschäftspartner/Lieferanten sowie andere interne Richtlinien gedacht. Insbesondere können Sie Sachverhalte, Informationen oder Fehlverhalten zu nachfolgend beispielhaft aufgeführten Themen melden:

  • Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit;
  • Arbeitsschutz und Arbeitszeiten;
  • Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden frei von jeglicher Diskriminierung;
  • Gewährung eines angemessenen Lohns, mindestens in Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns;
  • Herbeiführung schädlicher Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs;
  • Unzureichende umweltgerechte Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie der unzulässigen Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle
  • Über das LksG-Beschwerdeverfahren können Sie schnell und einfach menschenrechts- oder umweltbezogene Bedenken zu Fehlverhalten melden.

Das Beschwerdeverfahren dient jedoch nicht für Beschwerden über Produkte, Dienstleistungen, Mitarbeiter etc. Das bedeutet, dass Meldungen und Fragen zu Produkt- und Systemsupport wie Reparaturen und Reklamationen hier nicht bearbeitet werden können. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Testo-Vertriebspartner.

Das Beschwerdeverfahren darf auch nicht dazu verwendet werden, wissentlich falsche Anschuldigungen zu machen oder wissentlich falsche Informationen zu melden.

Das Beschwerdeverfahren wurde für Personen eingerichtet, die Informationen über Fehlverhalten/Compliance Verstöße betreffend Menschenrechte und Umweltschutz erlangt haben. Daher können neben Testo-Mitarbeitern auch alle anderen (außenstehenden) Personen das Beschwerdeverfahren betreiben und Hinweise und Meldungen abgeben.

Sie als Beschwerdeführer werden von Testo geschützt. Wir dulden keine Sanktionen gegen Hinweisgeber, die nach bestem Wissen Sachverhalte mit Verdacht auf Fehlverhalten melden.

Sie haben daher keinerlei Nachteile zu erwarten, sofern Sie Ihren Hinweis aufgrund konkreter Anhaltspunkte abgeben haben und Sie von der Richtigkeit der weitergegebenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

Die Abgabe Ihrer Beschwerde erfolgt an das Testo Compliance-Team.

Die Abgabe Ihrer Beschwerde ist auch anonym möglich. In diesem Fall hat das Testo Compliance-Team jedoch keine Möglichkeit, mit Ihnen in einen direkten Dialog zu treten, Rückfragen zu stellen oder weitere Informationen anzufragen. Wir können Ihnen zudem auch keine Rückmeldung über das weitere Verfahren und die Ergebnisse mitteilen. Soweit Sie dennoch anonym bleiben wollen, übermitteln Sie bitte möglichst viele Informationen, Details und, soweit möglich/vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen.

Nur bei hinreichend konkreten Informationen hat das Testo Compliance-Team ausreichend Untersuchungsansätze und Möglichkeiten zur Ahndung und Vermeidung von Verstößen und Fehlverhalten.

Wenn Sie anonym bleiben wollen, beachten Sie zusätzlich, dass Sie:

  • Ihre Meldung nicht vom Computer Ihres Arbeitsgebers erstellen/abgeben
  • keinen Computer verwenden, der an ein Firmennetzwerk angeschlossen ist
  • das Testo-Meldesystem durch direktes Eingeben der URL-Adresse https://www.testotis.de/impressum/compliance-und-hinweisgebersystem aufrufen und nicht über Klicken eines Links
  • keine persönlichen Daten in den Bericht einfügen

Soweit Sie keine anonyme Meldung abgegeben haben, wird Testo Ihnen zunächst zeitnah über Ihren angegebenen Kontaktkanal den Eingang Ihrer Meldung bestätigen.

Weiterhin wird Testo nach entsprechender Bearbeitungszeit über die geplanten/ergriffenen Folgemaßnahmen informieren. Die konkrete Verfahrensdauer hängt vom Gegenstand der Beschwerde ab und kann entsprechend variieren. Testo ist in jedem Fall bemüht, Ihnen spätestens drei Monate nach Meldungseingang eine Rückmeldung über die eingeleiteten oder geplanten Folgemaßnahmen zu geben.  Dies ist natürlich auch nur dann möglich, wenn Sie die Meldung nicht anonym abgegeben haben.

Das Testo Compliance-Team geht Ihren Hinweisen auf Verstöße im Wege interner Ermittlungen nach.

Dabei wird die Vertraulichkeit Ihrer Identität und Ihrer Meldung gewahrt. Ihr Hinweis ist durch Verschlüsselungsroutinen nur den Mitgliedern des Compliance-Teams bekannt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Die Mitglieder des Testo Compliance-Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und besitzen ausreichende Sachkunde für die Bearbeitung Ihrer Hinweise.

Die Fairness gebietet es aber auch, die schutzwürdigen Interessen der betroffenen (etwaig „beschuldigten“) Mitarbeiter zu berücksichtigen. Für diese „Betroffenen“ gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

Bei Feststellung eines Fehlverhaltens werden selbstverständlich Folgemaßnahmen eingeleitet.

Die Antwort hierzu sowie weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.